KassenSichV aufgeschoben: Dominoeffekt in Deutschland

KassenSichV aufgeschoben: Dominoeffekt in Deutschland

Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Nur wenige Tage nachdem Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg gegen die Entscheidung vom Bundesfinanzminister betreffend der KassenSichV eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis 31. März 2021 bekannt gegeben haben (siehe hier), ziehen bereits weitere Bundesländer nach.
Saarland, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ermöglichen unter den gleichen Auflagen (fristgerechte Bestellung einer TSE bis 30. Sept. 2020 oder Cloud-TSE nachweislich nicht verfügbar) auch eine längere Frist zur Umrüstung von Kassen, um dem Kassengesetzt (KassenSichV) zu entsprechen.

Damit gewähren zum aktuellen Zeitpunkt bereits 9 Bundesländer die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung über den 30. September 2020 hinaus.

Quellen:

https://www.saarland.de/mfe/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/medieninfo/2020/pm_2020-07-14-Kassensystem.html

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-hessen-bayern-nordrhein-westfallen-und-hamburg-pragmatische-und-unburokratische-losung-bei-kassensystemen-190646.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kassensicherungssysteme/verlaengerung_tse.html;jsessionid=3F686D2F8F0E1ED0813A6B95B79786DE.delivery1-replication

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238805

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