Diese Woche haben sich die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg gegen die Entscheidung vom Bundesfinanzminister betreffend der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) ausgesprochen. Unternehmern, Händlern und Gastronomiebetrieben in diesen Ländern wird in den kommenden Monaten bei der vom Kassengesetz geforderten (KassenSichV) technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit gegeben.
Unter Auflagen wird dort die bestehende Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 auf 31. März 2021 verlängert.
So heißt es etwa in der Aussendung betreffend der KassenSichV vom Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wörtlich:
Daher sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne TSE für die in Bayern ansässigen Steuerpflichtigen unter den folgenden Voraussetzungen längstens bis zum 31. März 2021 nicht zu beanstanden:
- Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben oder
- es ist der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche aber nachweislich noch nicht verfügbar.
Interessant wird nun, ob diese Entscheidung wegen der KassenSichV von weiteren Ländern auch noch übernommen wird und wie sich die politische Situation dazu entwickelt. Eine bundesweite Ausweitung der Nichtbeanstandungsregelung bis 31. März 2021 scheint durchaus möglich.
Diese Entwicklung deckt sich auch mit unseren Erfahrungen bei Umsetzung der Österreichischen RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung, ähnlich der KassenSichV): Auch hier mussten erst nach mehrmaligen Schonfristen und einigem Hin- und her, deutlich später als ursprünglich geplant, alle Kassen der RKSV entsprechen. Bei vielen Unternehmen und Kassenherstellern hat das zu großer Verunsicherung und zögerndem Handeln geführt.
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Quellen:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Meldepflicht_eKassen.php
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/laender-finanzminister-aus-nordrhein-westfalen-bayern-hessen-niedersachsen-und