Die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ – DSFinV-K ist ein wichtiger Bestandteil der Kassensicherungsverordnung. Die Bereitstellung dieser Schnittstelle gilt verpflichtend für alle Kassensysteme in ganz Deutschland. Was genau ist die DSFinV-K und welchen Zweck erfüllt sie?
Was ist die DSFinV-K?
Die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“, kurz DSFinV-K ist ein wesentlicher Bestandteil der in Deutschland gültigen Kassensicherungsverordnung KassenSichV. Jeder Händler oder Dienstleister, der seine Umsätze mit einem elektronischen bzw. computergestützten Kassensystem erfasst, ist verpflichtet, sämtliche von der Kasse erfassten Geschäftsvorfälle, wie z.B.: Belege, Zahlvorgänge, Kassenein- und Auszahlungen oder Kassenabschlüsse vollständig, zeitlich korrekt geordnet und nachvollziehbar aufzubewahren. Unabhängig von dem verwendeten Kassensystem, stellt die DSFinV-K ein standardisiertes Datenformat dar, mittels dessen das Finanzamt bei einer Überprüfung auf diese archivierten Daten zugreifen kann. Mit anderen Worten: Die DSFinV-K stellt sicher, dass die Bereitstellung dieser Kassendaten, beispielsweise für eine Kassennachschau, deutschlandweit einheitlich erfolgt. Die Daten können so kurzerhand in die Software des Finanzamts eingelesen und einer automatischen Plausibilitätsüberprüfung unterzogen werden. Alle deutschen Unternehmen die über ein elektronisches bzw. computergestütztes Registrierkassensystem verfügen, sind gesetzlich verpflichtet dieses einheitlich definierte Datenformat zur Verfügung stellen zu können.
Seit wann gilt die DSFinV-K?
Die DSFinV-K ist seit 01.01.2020 in Deutschland vorgeschrieben. Bis 31.3. 2021 galt allerdings eine Übergangsfrist und damit eine Nichtbeanstandungsregel.
Wofür wird die DSFinV-K benötigt?
Die DSFinV-K ist für alle Kassensysteme in Deutschland gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Relevant wird die Funktionalität der DSFinV-K vor allem im Rahmen einer Überprüfung bzw. Kassennachschau durch das Finanzamt. Zur automatischen Begutachtung und Auswertung der Kassendaten wird hierfür von den deutschen Behörden die Software IDEA verwendet. Diese Software kontrolliert aufgezeichnete Geschäftsvorfälle automatisch nach eventuellen Widersprüchlichkeiten, Unstimmigkeiten und Abweichungen. Die DSFinV-K wurde im Rahmen der KassenSichV definiert, damit sichergestellt ist, dass diese vom Finanzamt eingesetzte Software mit allen in Deutschland verwendeten Kassensystemen kompatibel ist und alle für eine Überprüfung relevanten Daten aus der Kasse effizient und einfach ausgelesen werden können.
Welche Vorteile hat die DSFinV-K?
Die DSFinV-K erleichtert nicht nur dem Finanzamt seine Arbeit, auch für den Unternehmer bietet Sie einige Vorteile: Im Fall einer Kassenprüfung durch das Finanzamt können sämtliche vom Prüfer angeforderten Daten „auf Knopfdruck“ bereitgestellt werden ohne einen Steuerberater zuziehen oder die Unterlagen erst mühsam zusammensuchen zu müssen. Werden bei der automatischen Prüfung keine Auffälligkeiten entdeckt, so ist die Prüfung rasch abgeschlossen und stellt keine Beeinträchtigung des regulären Geschäftsbetriebs dar. Die DSFinV-K ermöglicht zudem die Auslagerung der im System erfassten Daten in ein externes Archivsystem und vereinfacht somit die gesetzlich geforderten Aufbewahrungspflichten. Letztlich schafft die DSFinV-K auch eine rechtliche Absicherung für den Unternehmer: Durch die genaue Festlegung der zu übermittelnden Daten in der DSFinV-K ist auch klar geregelt, welche Daten bereitgestellt werden müssen und welche nicht. Da die Funktion gesetzlich vorgeschrieben ist, sind alle Kassensystem-Hersteller verpflichtet, diese Funktion bereitzustellen.
Was hat die DSFinV-K mit der TSE zu tun?
Technisch ist die DSFinV-K Funktionalität mit der TSE (Technischen Sicherungseinrichtung) verknüpft. Zusammen sorgen diese einerseits für die nachträgliche Unveränderbarkeit der von der Kasse erfassten Geschäftsvorfälle – also Belege, Zahlvorgänge, Kassen ein- und Auszahlungen, etc. – und andererseits für deren Archivierung für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Um auf diese archivierten Daten zugreifen zu können, ist die DSFinV-K als einheitliche Schnittstelle bzw. Exportfunktion vorgeschrieben und wird daher auch selbstverständlich von ETRON onRetail unterstützt.
Links:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
https://kassensichv.net/dsfinv-k-der-datenstandard-fuer-registrierkassen/